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Zufahrt zu den Parkplätzen ist nur mit dem bundesweit gültigen „Blauen Parkausweis“ möglich. Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises ist nicht ausreichend.
Zufahrt zu den Parkplätzen ist nur mit dem bundesweit gültigen „Blauen Parkausweis“ möglich. Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises ist nicht ausreichend.